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| Private Trunkenheitsfahrt kann den Arbeitsplatz kosten |
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Das Hessische Landesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein Kraftfahrer, der bei einer privaten Autofahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,36 Promille ertappt wird, seinen Arbeitsplatz verlieren kann. Damit bestätigte das Landesarbeitsgericht eine fristgemäße Entlassung und stellte zugleich heraus, dass eine Trunkenheitsfahrt es bei einem Kraftfahrer sogar rechtfertige, eine fristlose Entlassung auszusprechen. Denn mit dem Verlust des Führerscheins sei die Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung unmöglich geworden. Ein langjähriger Kraftfahrer müsse um die tatsächlichen und rechtlichen Risiken des Alkoholkonsums im Straßenverkehr wissen. (Quelle: www.nichttrinker.com) |







